Der Verein

L 'Neapolitanische Pizzaiuoli Vereinigung wurde 1998 in Neapel gegründet, wo sich auch heute noch der Hauptsitz befindet. Ziel ist es, die alte Kunst des neapolitanischen Pizzaiuolo sowie sämtliche Fertigkeiten, Verfahren und Zutaten, die die neapolitanische Tradition und Kultur widerspiegeln, weltweit zu schützen und zu fördern. Der Beruf des Pizzaiuolo galt einst als wenig relevant für die Gastronomie, doch es ist gelungen, ihn in eine gastronomische Kultur zu verwandeln.

Ziel des Vereins ist es, den Beruf des Pizzabäckers zu schützen, vor allem aber die Kunst an junge Menschen weiterzugeben, die Interesse und die Bereitschaft haben, sich mit diesem Handwerk auseinanderzusetzen.

Für uns ist Pizza nicht einfach ein Genussmittel, sondern ein Symbol der Identität eines Volkes.

Wir sind daher davon überzeugt, dass die Grundsätze dieser unserer wertvollen Tradition in einer globalisierten Welt nicht zerstreut werden dürfen, sondern intakt an die neuen Generationen weitergegeben werden müssen.

Der Verband verfügt über Mitglieder aus aller Welt, auch dank seiner Delegationen mit eigenen Büros, die für die weltweite Anerkennung des Verbandes sorgen.

Sie verfügt über Niederlassungen in Australien, China, Korea, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Japan, Mexiko, Polen, Portugal, den USA, der Schweiz und Taiwan. Alle Vertreter, Delegierten und Mitglieder, auch diejenigen, die nicht aus Neapel stammen, üben ihren Beruf nach traditionellen Standards aus.

Seitdem hat er hart daran gearbeitet, die Mission von APN zu erfüllen und wichtige Meilensteine ​​zu erreichen, darunter:

  • Er gab der neapolitanischen Pizza eine klare Identität, die Neapolitanische Pizza TSG;
  • Im Dezember 2017 wurde die „Kunst der neapolitanischen Pizzabäcker“ als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt, auch dank der Sammlung von über 2 Millionen Unterschriften zur Unterstützung der Nominierung. Es ist Teil der Gemeinschaft, die das Nominierungsdossier für „Die Kunst der neapolitanischen Pizzabäcker“ für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO gefördert und unterzeichnet hat. Es ist derzeit eines der Mitglieder des Ausschusses für die Verwaltung und Koordinierung der oben genannten Anerkennung, die am 7. Dezember 2017 stattfand und beim Ministerium für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik eingerichtet wurde.
  • Es hat über seine Mitglieder und gemeinsam mit seinen Filialen neapolitanische Pizza und hervorragende Produkte aus Kampanien beworben.

Die Neapolitan Pizza Makers Association befolgt drei Richtlinien:

  • Die Kunst des Pizzabackens zu verteidigen und zu fördern;
  • Geben Sie es über die Pizzaiuoli School, unsere Ausbildungsschule, weiter.
  • Förderung der gesamten Lieferkette der Pizzaherstellung.

Unsere Aufgabe

Schützen

Die Kunst des Pizzabackens als Erbe der Menschheit

Weitergeben

Wissen an die neuen Generationen

Erweitern

die professionelle Figur des Pizzabäckers

Ausbreitung

Neapolitanische Pizza und die Kunst des Pizzabackens auf internationalem Niveau

Entdecken Sie unsere Mitglieder

Ziel des Vereins ist es, das Handwerk des Pizzabackens zu schützen, vor allem aber die Kunst an junge Menschen weiterzugeben, die Freude und Lust haben, dieses Handwerk zu entdecken. Für uns ist Pizza nicht nur ein Genussmittel, sondern ein Symbol der Identität eines Volkes.

Möchten auch Sie dem Verein beitreten?

Die Registrierung wird durch den Besuch eines APN-Vertreters und die anschließende Ausstellung eines Zertifikats bestätigt. Pizzerien, die zur Anzeige der APN-Tabelle berechtigt sind, sind ausschließlich solche, die einen Pizzabäcker beschäftigen, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und somit bei der APN registriert ist. Laden Sie die Regulierung abzuschließen.

Klicken Sie auf die Schaltfläche und folgen Sie den Anweisungen auf dem Registrierungsformular.

Möchten auch Sie dem Verein beitreten?

Die Registrierung wird durch den Besuch eines APN-Vertreters und die anschließende Ausstellung eines Zertifikats bestätigt. Zur Auslage der APN-Tabelle sind ausschließlich Pizzerien berechtigt, die einen Pizzabäcker beschäftigen, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und somit bei der APN registriert ist.